Die Interpellation ist eine schriftliche Anfrage an die Regierung. Sie sind ein wichtiges Kontrollinstrument, das auch von einzelnen Abgeordneten genutzt werden kann, da sie ohne Abstimmung an die Regierung weitergeleitet wird. Mit einer Interpellation können Abgeordnete über jeden Gegenstand der Landesverwaltung eine schriftliche Auskunft verlangen. Die Beantwortung einer Interpellation erfolgt schriftlich bis zur dritten Landtagssitzung nach deren Überweisung. Erfordert die Beantwortung einer Interpellation mehr Zeit, so informiert die Regierung den Landtag an der nächsten Landtagssitzung über den Grund der Verzögerung. Erklärt der Landtag eine Interpellation für dringlich, so hat die Beantwortung durch die Regierung bis zur nächsten Landtagssitzung zu erfolgen.
Parlamentarische Vorstösse können abgeschrieben werden, wenn sie im Rahmen einer Vorlage erledigt werden oder auf Antrag des Landtagspräsidiums oder der Regierung, wenn sie bereits erledigt sind. Wenn parlamentarische Vorstösse nicht innerhalb der gleichen Legislaturperiode erledigt werden, stellt die Regierung einen begründeten Antrag auf deren Aufrechterhaltung oder Abschreibung.
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