Die von den Mitgliedern des Landtages bei einer Sitzung an die Regierung gerichteten kurzen mündlichen Fragen, die sich auf einen konkret umschriebenen Vorgang beziehen, werden von der Regierung am Schluss derselben mündlich beantwortet. Andernfalls sind dem Landtag die Gründe für die Verschiebung oder Ablehnung der Beantwortung bekannt zu geben. Der Fragesteller kann nach der Beantwortung durch die Regierung eine kurze sachbezogene Zusatzfrage im Sinne einer Verständnisfrage stellen. Das zuständige Regierungsmitglied nimmt dazu unverzüglich Stellung.
Eine Übersicht aktueller Anfragen finden Sie hier.
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